Neue Approbationsordnung wird verschoben

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Die Bundesregierung hat in dieser Woche den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite beschlossen. Darin enthalten sind auch Änderungen der Approbationsordnung für Zahnärzte.

Vorrangig sieht der Entwurf vor, mehr Tests auf Corona-Infektionen insbesondere in Pflegeheimen zu ermöglichen und Infektionsketten frühzeitig erkennen. Auch sind mehr Hilfen für Pflegebedürftige vor allem im ambulanten Bereich vorgesehen.

    Mehr Flexibilität für Auszubildende und Studierende im Gesundheitswesen

    Darüber hinaus erhält das Bundesministerium für Gesundheit die Möglichkeit, die Approbationsordnung für Zahnärzte kurzfristig für die Zeit der epidemischen Lage flexibler zu gestalten. So könne geregelt werden, dass die beiden Vorprüfungen sowie die Zahnärztliche Prüfung beispielsweise an Simulatoren oder anderen geeigneten Medien durchgeführt werden können. Zudem könnten Lehrveranstaltungen durch digitale Lehrformate unterstützt oder ersetzt werden.

    Das Inkrafttreten der neuen Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen wird um ein Jahr auf den 1. Oktober 2021 verschoben, damit die Fakultäten zusätzlich zu den coronabedingten Anpassungen ausreichend Zeit für die Umstellung auf die neue Approbationsordnung haben.

    Der Gesetzentwurf wird im Deutschen Bundestag voraussichtlich am 7. Mai behandelt. dentalMotion informiert zeitnah über die Beschlusslage.

    Titelbild: Nathan Dumlao on Unsplash