UPDATE Auswirkungen des Infektionsschutzgesetzes auf das Studium

Advertorial

Das Studierendenparlament des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ) warnt vor den Auswirkungen des Infektionsschutzgesetzes. Mit den im 4. Bevölkerungsschutzgesetz getroffenen Regelungen bestehe die Gefahr, dass die Universitäten dicht gemacht würden.

+++ Update+++ In einer gemeinsamen Pressemitteilung kritisieren die Studierendenvertretungen des Studiengangs der Zahnmedizin des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ) und des Bundesverbandes der Zahnmedizinstudierenden (BdZM) sowie die Studierenden der Humanmedizin des Hartmannbundes die in der Novelle des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 23.04.2021 festgeschriebenen Regelungen zur Schließung der Universitäten.

Sowohl in der Zahn- als auch in der Humanmedizin nehme Präsenzunterricht mit Patientenkontakt einen wichtigen Teil des Studiums vor allem der höheren Semester ein. Unter aktuellen Pandemiebedingungen würden bereits jetzt strengste Hygienemaßnahmen – wie in den Praxen und Zahnarztpraxen – in der Lehre umgesetzt.

Unsere ursprüngliche Meldung vom 26. April:

"Für die Studierenden der Zahnmedizin heißt dies, dass der praktische Lehrbetrieb in den meisten Universitäten auf nicht absehbare Zeit ausfällt”, sagte der Vorsitzende des Studierendenparlaments, Konstantin Schrader.

Gravierende Auswirkungen auf die Qualität der Versorgung

Mit den beschlossenen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes werden Schulen und Hochschulen gleichgestellt und ab einem Inzidenzschwellenwert von 165 alle Präsenzveranstaltungen untersagt. Das Studium der Zahnmedizin erfordert allerdings in den klinischen Semestern die Anwesenheit der Studierenden, da die Ausbildung an Patienten oder zumindest Phantomen praktisch angeleitet und durchgeführt wird. Der praktische Anteil der Lehre ist somit auch Bestandteil der Patientenversorgung.

"Die unverzichtbare praktische Erfahrung ist nicht nur wichtiger Bestandteil der Ausbildung, sondern auch der Versorgung von morgen: Zahnärzte sind Akteure der Gesundheitsversorgung. Wenn sie nicht in praktischer Tätigkeit ausgebildet werden, wird dies gravierende Auswirkungen auf die Qualität der Versorgung haben”, betonte Schrader.

Für die Studierenden der Zahnmedizin heißt dies, dass der praktische Lehrbetrieb in den meisten Universitäten auf nicht absehbare Zeit ausfällt.

Kurse drohen überzulaufen

Bereits jetzt sei die Ausbildung in vielen Bereichen heruntergefahren, um notwendige Hygienekonzepte in den Kliniken einhalten zu können. "Zahnärztliche Fakultäten arbeiten anders als die Universitäten, die nur theoretische Inhalte vermitteln, deshalb sind die Verhältnisse nicht vergleichbar”, sagte der StuPa-Vorsitzende. “Wenn wir jetzt die Universitäten schließen, verlieren viele Studierende ein ganzes Semester oder sogar mehrere. Denn die Plätze in Kursen werden von nachfolgenden Semestern beansprucht. Viele Dinge lassen sich nicht einfach im nächsten Semester nachholen.”

Präsenzveranstaltungen für geimpfte Studierende?

Als Lösung fordert das Studierendenparlament die nach Landesrecht zuständigen Behörden auf, klinische Semester der Zahnmedizin gem. § 28 Abs. 3 IfSG den Abschlussklassen in Schulen gleichzusetzen und die Untersagung des Präsenzunterrichts aufzuheben.

Alternativ wird die Bundesregierung aufgefordert, von der Möglichkeit nach § 28c IfSG n. F. Gebrauch zu machen und für Studierende in klinischen Semestern, die gegen SARS-CoV-2 geimpft sind, Präsenzveranstaltungen zuzulassen.

Titelbild: Bonnie Taylor - Pixabay