Rechtzeitig dran denken: Die Berufsunfähigkeitsversicherung

Advertorial

Das Risiko einer Berufsunfähigkeit ist für Zahnärzte hoch. Auf Grund der speziellen Tätigkeit „am Stuhl“ sind insbesondere Rückenleiden verbreitet. Schon Studierende sollten sich absichern.

Grundsätzlich sind Zahnärztinnen und Zahnärzte in der berufsständischen Versorgung versichert. Allerdings ist die Versorgung nicht mit einer privaten Versorgung zu vergleichen, da die Leistungsvoraussetzungen viel härter sind: die Praxis muss aufgegeben, die Approbation muss abgegeben werden! Erst dann erfolgt eine Leistung aus den Versorgungswerken. Die private Versorgung leistet dagegen schon ab einer 50%igen Berufsunfähigkeit, man kann also noch weiter arbeiten, die Praxis fortgeführt werden und trotzdem erfolgt die Leistung.

Die Bundeszahnärztekammer hat unter Führung der Versicherungsstelle für Zahnärzte GmbH einen Gruppenversicherungsvertrag geschlossen, in dem sich alle Zahnärzte mit besonderen Vorteilen privat gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit absichern können. Dadurch erhalten Zahnärzte und sogar Studenten der Zahnmedizin ein optimales Angebot.

Die wesentlichen Vorteile des Gruppenversicherungsvertrages sind:

1. Ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis

Durch den rabattierten Beitrag können sich Zahnärztinnen und Zahnärzte sehr günstig absichern. Dazu ein Beispiel mit einer 30-jährigen Zahnärztin, 2.000,- € monatlicher Rente, Endalter 67:

Die Beitragsunterschiede im Marktvergleich sind enorm. Er zeigt auf, wie vorteilhaft der Gruppenversicherungstarif der Bundeszahnärztekammer ist.

2. Stark vereinfachte Gesundheitsprüfung

Im Wesentlichen wird nur die Frage gestellt, ob man in den letzten drei Jahren wegen Beschwerden des Bewegungsapparates, der Psyche, des Herzens und Kreislaufs, Zuckerkrankheit, Schlaganfall oder Krebs in ärztlicher Behandlung war und ob man Medikamente einnimmt.

Normalerweise werden 12 Fragen gestellt, die einen Zeitraum von 10 Jahren umfassen. Die Gefahr, dabei etwas zu vergessen und nicht anzugeben, ist vorhanden. Der Versicherer würde dann im Leistungsfall eine Leistung verweigern.

Durch die sehr eingeschränkten Fragen können sich auch Zahnärztinnen und Zahnärzte mit leichten Vorerkrankungen versichern.

3. Beitrags- und Leistungsvorteile gegenüber älteren Verträgen

Auch wenn schon eine Berufsunfähigkeitsabsicherung besteht, lohnt sich eine Überprüfung, denn durch die günstige Kalkulation können Zahnärzte Beiträge sparen und Bedingungen optimieren.

Hierzu ein Beispiel:

Ein 43-jähriger Zahnarzt hat 2009 eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Rente von 2.500,- € abgeschlossen. Der Beitrag beträgt 118,- € monatlich. Durch den Gruppenversicherungsvertrag würde er mehr als 17% sparen. Im Laufe seines Berufslebens beträgt die Ersparnis mehr als 5.000,- €.

Bedingungsverbesserungen

Hinzu kommen noch Verbesserungen in den Bedingungen. Zu nennen ist insbesondere die Arbeitsunfähigkeits- und Krebsklausel, die im alten Vertrag noch nicht enthalten sind.

Was beinhalten die Klauseln? Bösartige Tumore zählen zu den häufigsten Erkrankungen in Deutschland. Es reicht ein einfacher Nachweis und die vereinbarte Rente wird sofort für 18 Monate gezahlt.

Die Arbeitsunfähigkeitsklausel („gelbe Schein Regel“) bietet schon dann eine Leistung, wenn eine mindestens sechs monatige Arbeitsunfähigkeit von einem Facharzt bescheinigt wird.

Finanzieller Zusatzschutz für eigene Kinder: Bei einer schweren Krankheit Ihres Kindes erhalten Sie von uns bis zu 24.000 EUR – ganz ohne Mehrbeitrag. Versichert sind auch zukünftig geborene Kinder.

Im Gruppenversicherungsvertrag können sich Studierende der Zahnmedizin und Zahnärztinnen und Zahnärzte bis zum 57. Lebensjahr und einer maximalen Rentenhöhe von 2.500,- € versichern.