Mitarbeiter halten mit betrieblicher Gesundheitsförderung

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Arbeitgeber können ihren Angestellten bestimmte Gesundheitskurse finanzieren - steuerfrei. Früher lag die Grenze bei 500 Euro im Jahr, seit 2020 sind bis zu 600 Euro möglich. Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

Betriebliches Gesundheitsmanagement ist längst zu einem wichtigen Faktor beim Recruiting und dem Halten von Mitarbeitern geworden. Unterstützt werden Arbeitgeber dabei von Krankenkassen, die verschiedene Gesundheitskurse für Arbeitnehmer anbieten. Und von der Finanzverwaltung, die seit 1. Januar 2020 Arbeitgeberzuschüsse von bis zu 600 Euro pro Jahr und Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei anerkennt.

Zwei Voraussetzungen gelten für die betriebliche Gesundheitsförderung

Folgende Bedingungen sind an die steuer- und sozialversicherungsfreie betriebliche Gesundheitsförderung geknüpft:

  1. Der Arbeitgeber überweist dem Mitarbeitenden die Zuschüsse zusätzlich zum Arbeitslohn.
  2. Mitarbeitende erhalten nur Zuschüsse für Kurse, die den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern. Dazu gehören:
  • Bewegungsprogramme, zum Beispiel Rückenkurse
  • Ernährungsangebote, zum Beispiel zur Reduktion von Übergewicht
  • Aufklärungskurse zum Suchtmittelkonsum, zum Beispiel Rauchentwöhnung
  • Kurse zur Stressbewältigung, zum Beispiel autogenes Training

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, steht den Mitarbeitenden ein Freibetrag von bis zu 600 Euro pro Jahr zu. Erhält ein Mitarbeitender mehr Geld von seinem Arbeitgeber, muss er nur den Teil der Zuschüsse versteuern, der über dem Freibetrag liegt.

Bestimmte Maßnahmen werden nicht gefördert

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen hat aufgelistet, welche Kosten und Maßnahmen nicht zur betrieblichen Gesundheitsförderung zählen und deshalb keine Steuererleichterung bringen:

  • Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen, Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen
  • Maßnahmen ausschließlich zum Erlernen einer Sportart
  • Trainingsprogramme mit einseitigen körperlichen Belastungen
  • Massagen
  • Maßnahmen von Anbietern, die ein wirtschaftliches Interesse am Verkauf von Begleitprodukten haben - zum Beispiel Diäten oder Nahrungsergänzungsmittel
  • Maßnahmen, die den Einsatz von Medikamenten zur Gewichtsabnahme, Formula-Diäten (Nahrungsersatz oder Nahrungsergänzungsmittel) sowie extrem kalorienreduzierter Kost propagieren

Zur Quelle dieser Meldung beim VLH.

Titelbild: John Arano on Unsplash