Keine Nachteile beim BAföG wegen Corona

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Studierende, Schülerinnen und Schüler, die auf BAföG angewiesen sind, sollen keine finanziellen Nachteile erleiden, wenn Uni oder Schule wegen des Coronavirus vorübergehend geschlossen oder der Semesterbeginn verschoben wird. Gleiches gilt für junge Menschen, die sich in der Krise engagieren.

Die Coronakrise führt bundesweit zu verschobenen Semesterstarts und weiteren Konsequenzen für Studierende nicht nur der Zahnmedizin.

Die Bundesregierung hat daher die Bundesländer und Ausbildungsförderungsämter angewiesen, das BAföG in pandemiebedingten Fallkonstellationen weiterzuzuzahlen. Die Ämter sollen alle bewilligten BAföG-Leistungen vorläufig weiter gewähren, wenn die Aufnahme oder Fortsetzung der Ausbildung vorübergehend unmöglich ist.

Die Zeiten pandemiebedingter Schließungen von Ausbildungsstätten sollen demnach behandelt werden wie unterrichtsfreie bzw. vorlesungsfreie Zeiten im Sinne von § 15 Absatz 2 BAföG.

Die detaillierten Maßnahmen - etwa für Auslandsstudierende - werden auf bafög.de vorgestellt. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat angekündigt, diese Seite fortlaufend um neue Entwicklungen zur BAföG-rechtlichen Situation im Zusammenhang mit der COVID 19 Pandemie zu ergänzen.

Update: Junge Menschen in Ausbildung, die sich in der aktuellen Krise engagieren und einen wertvollen Beitrag zur Entlastung des Gesundheitssystems leisten, werden keine Nachteile beim Bezug von BAföG nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erleiden. Das ist Teil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung vom 23. März:

Titelbild: Nathan Dumlao on Unsplash