Am 3. Juni ist Welt-Fahrrad-Tag. Aber nicht nur heute gilt: Warum nicht mit dem Rad zur Arbeit? Als Praxisinhaber kannst du von öffentlicher Förderung und steuerlichen Vorteilen profitieren und bietest interessante Anreize zur Mitarbeiterbindung.
Die UNO hatte den Welt-Fahrrad-Tag 2018 erstmals ausgerufen, um auf die vielfältigen Vorteile, die das Fahrradfahren für Umwelt, Gesundheit und Gesellschaft bringen, aufmerksam zu machen und damit den Radverkehr zu befördern.
Während der Corona-Pandemie sind so viele Arbeitnehmer wie noch nie auf das Fahrrad als Beförderungsmittel zum Arbeitsplatz umgestiegen. Menschen meiden öffentliche Verkehrsmittel und legen ihre notwendigen Wege zu Fuß oder mit dem Rad zurück – auch den Weg zur Arbeit.
Der Gesetzgeber fördert Diensträder – auch für Freiberufler. Die betriebliche Überlassung vom Fahrrad oder E-Bike als Dienstrad ist seit einem Erlass der Landesfinanzministerien von 2012 möglich, der das so genannte Dienstwagenprivileg (1 %-Regel) auf Fahrräder und Pedelecs ausweitete. Die detaillierten steuerlichen Grundlagen und Rechenbeispiele findest du unter anderem bei jobrad.org.
Die Vorteile
- Leasingraten kannst du in voller Höhe als Betriebsausgabe geltend machen.
- Auch die Instandhaltungskosten machst du steuerlich geltend.
- Bewerbern und Mitarbeitern bietest du ein interessantes Incentive und steigerst so deine Attraktivität als Arbeitgeber. Angestellte dürfen ihr Dienstrad auch in der Freizeit nutzen.
#MdRzA
Jedes Jahr – und 2020 von Juni bis September – führen ADFC und AOK die Aktion Mit dem Rad zur Arbeit durch. Auch Unternehmen können sich registrieren. Dabei können Kolleginnen und Kollegen zur gegenseitigen Motivation ein virtuelles Team bilden.
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