Von Frisur bis Unterwäsche – was dürfen Praxisinhaber vorgeben?

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In Zahnarztpraxen spielt ein einheitlicher, gepflegter Gesamtauftritt eine wichtige Rolle. Schon die strengen Hygienevorgaben, die in Praxen gelten, verlangen einen makellosen Außenauftritt. Welche Vorgaben dürfen Praxisinhaber machen?

Mittlerweile ist es üblich, dass in Praxen einheitliche Praxiskleidung getragen wird. Doch Geschmäcker sind bekanntlich verschieden. Mitarbeiter können selbst beim Tragen von einheitlicher Praxiskleidung ganz eigene Vorstellungen davon haben, wie sie sich „stylen“ wollen. Das was für Mitarbeiter Ausdruck ihrer Individualität ist, kann allerdings dem Interesse der Zahnarztpraxis an einer bestimmten Außendarstellung und -wirkung widersprechen. Welche Vorgaben dürfen Praxisinhaber machen.

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