Finanzielle Hilfen für Studierende

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Studentinnen und Studenten können von Freitag an bei der KfW ein zinsloses Darlehen von bis zu 650 Euro im Monat beantragen. Das Darlehen soll unbürokratisch online beantragt werden können. Damit reagiert die Bundesregierung auf die finanziellen Engpässe, vor denen zahlreiche Studierende in der Corona-Krise stehen.

Betroffen seien etwa Studierende, die ihre Studentenjobs verloren haben, aber auch Studierende, die nicht BAföG-förderfähig sind und keine anderen Einkünfte wie zum Beispiel ein Stipendium oder eine Förderung als Erasmus-Studierende erhalten.

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek:

Nicht alle betroffenen Studierenden können ihre bisherigen Einkünfte kurzfristig durch anderweitige Arbeitsgelegenheiten ausgleichen. Diesen Studierenden steht nun die Möglichkeit offen, ein in der Startphase zinsloses Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu beantragen.

Beantragt werden kann die Überbrückungshilfe in Form des in der Startphase zinslosen Darlehens ab dem 8. Mai 2020 bei der KfW. Ausländische Studierende können ab dem 1. Juni 2020 einen Antrag stellen. Es gilt das bewährte Antragsverfahren (nähere Informationen: www.kfw.de/studienkredit-coronahilfe). Grundsätzlich gelten die allgemeinen Bedingungen des KfW-Studienkredits mit einer maximal monatlichen Auszahlung von 650 Euro. Der reduzierte Zins gilt bis 31. März 2021.

Titelbild: Brooke Cagle on Unsplash