Präsenzkurse sollen wieder möglich werden

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Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung begrüßen geplante Änderungen am Infektionsschutzgesetz, mit denen die praxisbezogene Lehre vor Ort unabhängig von den Inzidenzwerten unter strengen Hygieneauflagen fortgeführt werden kann.

Dies sei für die Zahnmedizinstudierenden ein wichtiger und längst fälliger Schritt. In der Zahnmedizin nimmt der Präsenzunterricht am Phantom oder mit Patientenkontakt einen wichtigen Teil des Studiums ein, vor allem der höheren Semester. Eine Unterbrechung der Präsenzlehre hat zur Folge, dass die praktische Ausbildung der angehenden Zahnärzteschaft vernachlässigt wird.

Zuvor hatten Studierendenvertretungen mehrerer medizinischer Fachrichtungen vor gravierenden Auswirkungen auf die Qualität der Versorgung gewarnt, sollte der praktische Lehrbetrieb auf nicht absehbare Zeit ausfallen.

Präsenzkurse sollen möglich werden

In einer weiteren Änderung des Infektionsschutzgesetzes sind nun Präzisierungen zu praktischen Ausbildungen an Hochschulen, Berufsschulen oder anderen Berufsbildungseinrichtungen geplant. So sollen die praktischen Ausbildungsabschnitte auch oberhalb eines Inzidenzwertes von 165 ermöglicht werden können. Die Länder können nunmehr durch § 28b Absatz 3 IfSG eine Ausnahme für den Wegfall des Präsenzunterrichts an Hochschulen machen.

In einer gemeinsamen Stellungnahme anlässlich der öffentlichen Anhörung "Infektionsschutzgesetz" beim Deutschen Bundestag am 17. Mai 2021 haben KZBV und BZÄK diese Änderungen einhellig begrüßt.

Titelbild: kasto/fotolia