Studierende, die aufgrund von Corona in besonders akuter Not und unmittelbar auf Hilfe angewiesen waren, konnten eine Überbrückungshilfe beantragen. Ursprünglich war dieser Zuschuss für die Monate Juni, Juli und August vorgesehen, jetzt kann er auch noch für den September beantragt werden.
Die Bundesbildungsministerin Anja Karliczek begründete den Schritt damit, dass das Sommersemester an vielen Hochschulen noch läuft und Prüfungen nachgeholt werden. Ihr sei es wichtig, so die Ministerin, „dass die Studierenden in pandemiebedingten Notlagen sich auf ihre Prüfungen konzentrieren können.“
Bei der Überbrückungshilfe handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, den Studierende bei ihrem Studenten- oder Studierendenwerk beantragen können. Nach Angaben des Ministeriums wurden bis Mitte August rund 94.500 Anträge bewilligt. Die Studierenden konnten durchschnittlich mit 429 Euro unterstützt werden.
Antragsverfahren instransparent
Allerdings wurde auch schon unmmittelbar nach Bekanntgabe des Instruments Kritik an der Überbrückungshilfe laut. Zehntausende Anträge wären abgelehnt worden, das Antragsverfahren wurde als "intransparent", "ethisch fragwürdig" und "technisch katastrophal umgesetzt" kritisiert.
Die #Überbrückungshilfe für #Studierende von @BMBF_Bund @AnjaKarliczek in Höhe von maximal 500 Euro wird um einen ganzen Monat verlängert 😬 Was fehlt? Ein leistungsfähiges #BAföG und etwas mehr Gespür der PR-Abteilung bei der Fotoauswahl 🙄 @gew_bund @fzs_ev @GEWStudis https://t.co/z0TeMRqgzc
— Andreas Keller (@AKellerGEW) August 21, 2020