Vertragszahnärzteschaft wählt neues Parlament

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Auf zur Wahl: Ab dem 5. September 2022 wählen die wahlberechtigten Zahnärzte in den Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold und Münster die Vertreterversammlung (VV) der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KZVWL) für die neue Legislaturperiode 2023 bis 2028.

Wahlberechtigt und wählbar ist, wer bei der endgültigen Festsetzung des Wählerverzeichnisses Mitglied der KZVWL ist und in das Wählerverzeichnis aufgenommen wird. Mitglieder der KZVWL sind zugelassene Zahnärzte, ermächtigte Kieferorthopäden sowie die übrigen gesetzlich vorgesehenen Zahnärzte, die ihren Zahnarztsitz in Westfalen-Lippe haben.

Elektronische Wahl jetzt möglich

Ab diesem Jahr wird es zur Briefwahl auch die Möglichkeit der elektronischen Wahl geben. Die erste Wahlbekanntmachung wird Ende April versendet, ab Mitte Mai sind die Wählerverzeichnisse ausgelegt und ab Juni werden Wahlvorschläge angenommen. Vom 5. bis 23. September findet die Wahl statt, am 26. September erfolgt die Stimmauszählung. Die neu gewählten Delegierten kommen nach Abschluss der Wahl am 17. Dezember 2022 in der konstituierenden Sitzung der Vertreterversammlung zusammen.

Titelfoto:Manny Becerra / unsplash