Anerkennung der Assistenzzeit trotz Kurzarbeit

Advertorial

Der Bundesverband der zahnmedizinischen Alumni (BdZA) fordert in einem Brief an die Bundeszahnärztekammer und KZBV die Zahnärztekammern und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen auf, eine Regelung zur vollen Anerkennung der Assistenzzeit zu treffen.

Der Deutsche Bundestag hat am 25. März 2020 eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt. Für den Bundestag hat die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV- 2 zur Folge, dass weitere Maßnahmen erforderlich sind, um mit den Folgen der Pandemie umzugehen. Auch in der zahnmedizinischen Versorgung sind erhebliche Auswirkungen zu spüren.

Um die zahnärztliche Versorgung auch weiterhin flächendeckend sicherzustellen wurde in vielen deutschen Praxen Kurzarbeitergeld beantragt. Davon betroffen sind auch angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte in Vorbereitungszeit oder Weiterbildungszeit.

Maximilian Voß, Vorsitzender des BdZA dazu:

“Eine epidemische Lage von nationaler Tragweite darf nicht zu einem Nachteil von jungen Zahnärztinnen und Zahnärzten werden. Wir fordern die volle Anerkennung der Assistenzzeit von Weiterbildungsassistentinnen und Weiterbildungsassistenten bzw. Vorbereitungsassistentinnen und Vorbereitungsassistenten trotz Epidemie-bedingter Kurzarbeit.”

Titelbild Shutterstock / Maksym Poriechkin