Licht und Schatten im Entwurf zur neuen ZApprO

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Die Studierenden im Freien Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) befürworten im Großen und Ganzen die Änderungsvorschläge zu der 2019 beschlossenen novellierten Approbationsordnung für Zahnärztinnen und Zahnärzte.

„Allerdings sind unverschuldet verlängerte Studienzeiten zum Nachteil der Studierenden wegen ungenauer Formulierungen in der aktuellen Version nicht ausgeschlossen“, erklärte Antje Dunkel, Vorstandsmitglied im FVDZ Studierendenparlament (StuPa) zum aktuellen Referentenentwurf der ZApprO vom 14. Juni.

Wichtige Schritte bei Inklusion von Menschen mit Behinderung

Ausdrücklich begrüßt wird die Klarstellung, dass ein nach der alten Approbationsordnung begonnenes Zahnmedizinstudium auch nach den bisher gültigen Regelungen abgeschlossen werden kann. „Damit wurde eines unserer Hauptanliegen zur Approbationsordnung jetzt auf den Weg gebracht“, betonte Dunkel als Leiterin der Arbeitsgruppe Approbationsordnung des StuPa.

Positiv werten die Studierenden zudem die neuen Regelungen zu Digitalisierung und Inklusion: Die Erweiterung des so genannten Nachteilsausgleichs in Prüfungen (§ 22 ZApprO) etwa sei „ein wichtiger und richtiger Schritt“ in Richtung Inklusion von Menschen mit Behinderung, kommentierte StuPa-Vorstandsmitglied Jasmin Mansournia.

Digitale Lernformen werden etabliert

Erfreut zeigte sich das StuPa über die feste Etablierung digitaler Lehrmethoden. Dilara Arslan, die im StuPa die Projektgruppe Digitalisierung leitet, sagte dazu: „Gerade die Erfahrungen aus der Lehre unter Pandemiebedingungen haben die Digitalisierung im Zahnmedizinstudium vorangebracht. Diese nun in der Approbationsordnung zu verschriften, ist ebenso zeitgemäß wie notwendig.“

Defizite bei Vorklinik, Praxisfamulaturen und Staatsexamen

Das StuPa sieht jedoch auch Schwachstellen. So lasse die neue ZApprO eine klare Regelung im Falle von Patientenmangel im Staatsexamen vermissen: „Die bislang übliche Auslegung, dass ein Fernbleiben von Patientinnen und Patienten einem Fehlversuch bzw. einem Prüfungsversagen gleichkommt, bedarf dringend einer adäquaten Nachjustierung“, erläuterte Dunkel.

Ein weiteres Defizit in der Ausbildung für den manuell besonders anspruchsvollen zahnmedizinischen Beruf sieht die Studierendenvertretung in der Kürzung zahntechnischer Inhalte in der Vorklinik. Zudem fehle der neuen ZApprO (§ 15) eine klare Regelung zur Umsetzung der Praxisfamulaturen.

Dunkel resümierte: „Wir wünschen uns eine ZApprO, die praxisorientiert und studierendengerecht ausgerichtet und für die Universitäten ohne große Komplikationen umsetzbar ist. Die aktuellen Ansätze im Referentenentwurf sind gut – aber noch ausbaufähig.“

Titelbild: Wonderlane - Unsplash