Und nun? Die Zeit nach der Assistenzzeit

Advertorial

Kommt das Ende der Assistenzzeit, muss du dich entscheiden: Wie und wo will ich arbeiten? Oder doch erst mal chillen? Wie wär’s noch mit der ein oder anderen Spezialisierung oder Zusatzqualifikation? Stadt oder Land? Angestellt oder Selbstständig? Welche Optionen habe ich als Zahnmediziner überhaupt? Und welche ist für mich die richtige?

Wie bei jeder Frage hilft es, zuerst die eigene Ausgangssituation zu betrachten:

  • Was für eine Persönlichkeit bin ich?
  • Was sind meine Stärken und Schwächen?
  • Wie sehen meine finanzielle und private Situation aus?
  • Wie stelle ich mir meinen Berufsalltag vor?
  • Welche Fachbereiche möchte ich auf welchem Qualitätsniveau für welche Zielgruppen abdecken?
  • Wie viel Zeiteinsatz möchte ich bringen?

Von dieser Selbstanalyse leitest du deine Ziele ab, die du mit der Berufstätigkeit verfolgen möchtest.

Welche Optionen hast du?

Auf der ersten Ebene stellt sich die Grundsatzfrage: Anstellung oder Selbstständigkeit? Eine Tätigkeit als angestellter Zahnarzt kommt vor allem für diejenigen in Frage, die sich räumlich (noch) nicht binden möchten. Ein weiterer Grund könnte ein nur eingeschränktes Zeitkontingent etwa wegen kleiner Kinder sein. Ebenso kann es einem wichtig sein, noch mehr Erfahrung zu sammeln, um den Herausforderungen einer Selbstständigkeit besser gewachsen zu sein.

Je mehr unterschiedliche Konzepte, organisatorische Strukturen, Mitarbeiter- und Patientenführungsstile usw. du kennengelernt hast, desto eher kannst du unterscheiden, was zu dir passt und was nicht. Dadurch schärfst du auch die Vision von der eigenen Praxis.

Irgendwann kommt für die meisten Zahnmediziner der Punkt, an dem die Selbstständigkeit zur attraktiven Option wird.

Finanzen und Bürokratie

Irgendwann kommt für die meisten Zahnmediziner der Punkt, an dem die Selbstständigkeit zur attraktiven Option wird. Der Freiheitsgrad einer Selbstständigkeit ist um ein Vielfaches größer als bei einer angestellten Tätigkeit. Das gilt besonders auch für die Möglichkeit, Familie und Beruf miteinander in Einklang zu bringen.

Die aktuelle finanzielle Situation ist angesichts der seit Jahren anhaltenden Niedrigzinsphase kein Argument für eine Angestelltentätigkeit. Das Risiko einer Überschuldung ist bei einem guten zugrundeliegenden Konzept kaum bis gar nicht vorhanden. Desgleichen gilt für das häufig genannte Argument „Ich möchte mir die Bürokratie, die mit der Führung einer Praxis verbunden ist, ersparen.“ Niemand hindert einen daran, dafür geeignetes Personal einzustellen oder mit spezialisierten Dienstleistern zusammenzuarbeiten.

Die Zeichen stehen auf Selbstständigkeit

Ist die Entscheidung pro Selbstständigkeit gefallen, gibt es wiederum Alternativen:

  • Neugründung
  • Übernahme einer Praxis
  • Einstieg in eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) oder Übernahme eines BAG-Anteils
  • Einstieg in eine Praxisgemeinschaft (PG) oder Übernahme eines PG-Anteils

Daneben gibt es noch die Möglichkeit einer MVZ-Gründung, die allerdings nur in sehr speziellen Einzelfällen anzuraten ist und daher im Folgenden außen vor bleibt.

Neugründung erfordert Anlaufinvestitionen

Die Neugründung einer Praxis ist – sofern ein klares Praxiskonzept existiert – in vielen Fällen das Erfolgsmodell schlechthin. Die Inhaber haben eine ganz konkrete Vorstellung von ihrer zukünftigen Praxis und dem, was zu tun ist. Diese Fokussierung führt häufig bereits im ersten Jahr nach Gründung zum Erfolg.

Der Arbeits- und Ressourceneinsatz (Einrichtung und Finanzierung) ist dabei am höchsten, zumal auch zum Praxisstart, bedingt durch das zeitliche Auseinanderfallen von Leistungserbringung und Honorarzahlung, noch nicht direkt Geld in die Kasse fließt. Diese Durststrecke ist übrigens durch die Zusammenarbeit mit einer zahnärztlichen Abrechnungsgesellschaft überbrückbar. Auch gilt es zunächst, Neupatienten auf die Praxis aufmerksam zu machen, was gewisse Anlaufinvestitionen erforderlich macht.

Übernahme im Vergleich

Die Übernahme einer Praxis ist im Vergleich zur Neugründung in dieser Hinsicht einfacher, da die Praxis bereits einen Patientenstamm hat. Allerdings ist nicht sicher, dass die Patienten der Praxis auch nach dem Inhaberwechsel treu bleiben. Die Chance dafür ist am größten, wenn Praxisabgeber und -übernehmer sich möglichst ähnlich sind in Bezug auf Behandlungsstil sowie die Mitarbeiter- und Patientenführung. Da, wo sie im Gleichklang agieren, wird es für den Übernehmer einfacher, in die Fußstapfen des Abgebers zu treten.

Eigene Vorstellungen in einem bestehenden Team umzusetzen ist jedoch mit Herausforderungen verbunden, da jede Änderung Mitarbeiter zunächst mit Sorge erfüllt, weil sie unsicher sind, ob sie den Neuerungen gewachsen sind. Insofern sollte man sie behutsam angehen und die Mitarbeiter „mitnehmen“. Diese müssen verstehen, warum Änderungen erforderlich sind, und auch für sich Vorteile darin sehen. Dann werden sie leichter das Altvertraute zugunsten des Neuen aufgeben.

Berufsausübungsgemeinschaft oder Praxisgemeinschaft

Diese beiden Optionen unterscheiden sich dadurch, dass bei einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) die Abrechnung gemeinsam erfolgt und bei einer Praxisgemeinschaft (PG) jeder der Beteiligten unter einer eigenen Abrechnungsnummer abrechnet. Bei einer BAG profitieren die Praxispartner davon, dass sie die Herausforderungen der Praxisführung gemeinsam bewältigen können. Allerdings müssen sie sich auf ein gemeinsames Agieren verständigen. Es gilt, ein homogenes Bild bei Mitarbeitern und Patienten zu erzeugen. Sonst werden die Partner gegeneinander ausgespielt.

Wichtig ist, dass im Vorfeld die einzelnen Praxisführungsfacetten möglichst detailliert abgestimmt werden. Da, wo alle Beteiligten ein klares Rollenverständnis haben und Zuständigkeiten klar geregelt sind, wird auch eine BAG zum Erfolgsmodell. Inwieweit diese Vor- und Nachteile auch bei einer PG auftreten, hängt von der jeweiligen Ausgestaltung ab. Hier gibt es in der Praxis eine Vielzahl möglicher Kooperationsgrade, die im Detail ausgehandelt werden müssen.

Five Facts

  1. Bei jeder Entscheidung gilt es, zunächst die eigene Ausgangssituation zu betrachten.
  2. Von den Antworten werden Ziele abgeleitet, die man im Beruf verfolgen möchte.
  3. Die Grundsatzfrage Anstellung oder Selbstständigkeit muss jeder für sich klären.
  4. Ohne stichhaltiges Praxiskonzept geht es nicht.
  5. Mit detaillierter Vertragsgestaltung und klar geregelten Zuständigkeiten werden auch BAG und PG zum Erfolgsmodell.

Titelbild: bnenin - adobe.stock