Teilnahmebedingungen

Advertorial

Der LUXX Award

Mit dem LUXX Award werden einmal jährlich junge, approbierte Zahnärztinnen und Zahnärzte für ihre soziale Verantwortung und Risikobereitschaft sowie ihre außergewöhnlichen Praxis- und Marketingkonzepte mit Fokus auf dem Wohl des Patienten und deren erfolgreiche Umsetzung ausgezeichnet.

Veranstalter

Veranstalter ist die

  • ZFV Zahnärztlicher Fach-Verlag GmbH
  • Mont-Cenis-Straße 5
  • 44623 Herne

Kontakt über die DZW-Redaktion

  • Stichwort: LUXX
  • Adresse: Mont-Cenis-Straße 5
  • E-Mail: leserservice@dzw.de
  • Telefon: +49 (0) 23 23/59 31 52
  • Telefax: +49 (0) 23 23/59 31 55

in Kooperation mit der

  • Medical Instinct Deutschland GmbH
  • Graseweg 24
  • 37120 Bovenden

Publizistisch begleitet wird der LUXX Award von der DZW – Die ZahnarztWoche und dentalMotion.

Teilnehmer

Teilnahmeberechtigt sind Zahnärztinnen und Zahnärzte, die in Deutschland selbstständig in eigener Praxis niedergelassen, aber auch solche, die als Teilhaber oder Angestellte tätig sind. Mit dem LUXX Award werden junge Zahnärztinnen und Zahnärzte und ihre innovativen Ideen ausgezeichnet.

Teilnahmevoraussetzung ist der rechtzeitige Zugang des vollständig ausgefüllten Teilnahmeantrages sowie aussagekräftiger Fotos (Minimium: 1.500px) beim Veranstalter. Teilnahmeanträge können ausschließlich online über die Website www.dentalmotion.de versendet werden. Eine mehrfache Teilnahme an demselben Wettbewerb ist nicht zulässig.

Angestellte des Zahnärztlichen Fach-Verlages und anderer an der Organisation und Durchführung des LUXX Awards beteiligter Unternehmen sowie deren Familienangehörige und/oder mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Teilnahmefrist

Die Teilnahmefristen werden rechtzeitig in der DZW – Die ZahnarztWoche und auf der Website www.dentalmotion.de bekannt gegeben.

Verlauf des Wettbewerbs und Preisverleihung

Alle rechtzeitig eingegangenen Teilnahmeanträge werden durch eine unabhängige, vom Veranstalter benannte Jury geprüft, die sich aus Zahnmedizinern und Vertretern des Veranstalters zusammensetzt. Aus allen Teilnehmern wird die Jury vier Teilnehmer und deren Projekte auswählen, die im Anschluss in der DZW – Die ZahnarztWoche und auf www.dentalmotion.de in redaktionell erstellten Beiträgen vorgestellt werden.

Die vier von der Jury ausgewählten Teilnehmer werden durch den Veranstalter per Post, gegebenenfalls per E-Mail oder telefonisch benachrichtigt und vor der Vorstellung ihrer Projekte von einem Redakteur des Veranstalters und/oder der Medical Instinct Deutschland GmbH interviewt und zu diesem Zweck besucht.

Nach der redaktionellen Veröffentlichung der ausgewählten Projekte können die Besucher der Website www.dentalmotion.de für einen der vier ausgewählten Teilnehmer online abstimmen und so den LUXX des Jahres wählen. Preisträger ist, wer bei dieser Online-Abstimmung die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereint. Der Geldgewinn in Höhe von 1.500,00 € wird dem LUXX des Jahres im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung übergeben.

Die im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung anfallenden Reisekosten des Preisträgers des LUXX des Jahres innerhalb Deutschlands trägt der Veranstalter bis zu einer Höhe von maximal 350,00 €. Die Übernachtungskosten trägt der Veranstalter, wobei die Auswahl des Hotels dem Veranstalter obliegt. Eine Übertragung des Gewinns oder die Abtretung des Gewinns an Dritte ist nicht möglich. Die Gewinnchancen sind unabhängig von dem Erwerb von Produkten oder der Bestellung von Dienstleistungen des Veranstalters.

Schlussbestimmungen

Die Teilnehmer sind verpflichtet, den Veranstalter über Änderungen ihrer Kontaktdaten unverzüglich und schriftlich (per E-Mail ist ausreichend) zu informieren.

Für die Teilnahmebedingungen gilt deutsches Recht. Dies gilt, sofern der Teilnehmer Verbraucher ist, jedoch nur soweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechtes des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte die Teilnahmebedingung eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung tritt eine solche ein, die dem angestrebten wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt.

Noch Fragen?

Einfach eine E-Mail an redaktion@dentalmotion.de und wir kümmern uns umgehend um dein Anliegen.