Barrierefreiheit in der Zahnarztpraxis

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Häufig sind es schon kleine Veränder­ungen, die Menschen mit Behinderung den Weg in deine Praxis erleichtern. Hier sammeln wir Hinweise, die dich bei der Gestaltung deiner Praxis unterstützen sollen.

Die UN-Behindertenrechtskonvention erklärt in den Artikeln 25 und 26, dass niemand aufgrund seiner Behinderung einen schlechteren Zugang zum Gesundheitssystem haben darf und dass alle Maßnahmen zu treffen sind, um ein Höchstmaß an Unabhängigkeit und volle Teilhabe zu gewährleisten.

Was heißt Barrierefreiheit in der Praxis genau?

Barrierefreiheit und -armut im Gesundheitswesen lässt sich nicht auf Zugänglichkeit in Form von Rampen und Aufzügen zu reduzieren. Schon die Terminvereinbarung ist für Gehörlose eine Herausforderung. Diagnose- und Therapiegespräche in Leichter Sprache, erreichbare und ertastbare Klingeln, automatische Türöffner, angepasstes Untersuchungsmobiliar für Körperbehinderte und angepasste Wartebereiche für Autisten oder psychisch Kranke sind nur einige Bespiele für die Anforderungen bei der Ausgestaltung von Barrierefreiheit in der Praxis.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat eine Checkliste „Barrierearme Praxis“ zusammengestellt, die aufzeigt, worauf Praxen beim Um- oder Neubau ihrer Praxen achten sollten. Die Checkliste differenziert zwischen Außen-, Eingangs- und Innenbereich sowie Service und gibt Hinweise zur konkreten Umsetzung von Barrierearmut.

Virtueller Rundgang

Außerdem bietet die KZBV bietet seit 2014 einen virtuellen, dreidimensionalen Rundgang durch eine barrierearme Zahnarztpraxis an, der aber momentan überarbeitet wird. Die multimediale Anwendung soll Zahnärztinnen und Zahnärzten aus der Perspektive einer Patientin bzw. eines Patienten mit einer Mobilitätsbeeinträchtigung, einer Hörbeeinträchtigung oder einer Sehbeeinträchtigung informieren, welche Barrieren in einer Praxis auftreten und wie diese beseitigt werden können.

Nutzerinnen und Nutzer der Arzt-Auskunft der Stiftung Gesundheit können verschiedene zahnmedizinische Fachrichtungen in Wohnortnähe finden und diese verbinden mit Merkmalen „geeignet für Menschen mit eingeschränkter Mobilität“, „geeignet für Rollstuhlfahrer“, „geeignet für Menschen mit Hörbehinderung“ oder „geeignet für Menschen mit Sehbehinderung“.

Ein Startpunkt für die Planung der eigenen Praxis kann auch der Ratgeber „Barrieren abbauen – Ideen und Vorschläge für Ihre Praxis“ (PDF) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sein.