So will die Bundesregierung Gleichstellung fördern

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Die Bundesregierung hat am 8. Juli eine nationale Gleichstellungsstrategie beschlossen, mit der sie anstrebt, die Gleichstellung von Frauen und Männern überall zu erreichen. Die darin formulierten Ziele haben das Potenzial, Wirtschaft, Gesellschaft und Unternehmertum tiefgreifend zu verändern.

Die Gleichstellungsstrategie ist in erster Linie eine Selbstverpflichtung der Bundesregierung, mit der sie ausdrückt, die genannten Ziele in ihrer weiteren Regierungsarbeit erreichen zu wollen. Einige Ministerien haben bereits Maßnahmen angekündigt, etwa (und erwartbar) das Familienministerium von Franziska Giffey und das Arbeitsministerium mit Hubertus Heil (beide SPD) an der Spitze.

Die Gleichstellungsstrategie formuliert die folgenden neun Ziele:

  • Entgeltgleichheit und eigenständige wirtschaftliche Sicherung im Lebensverlauf
  • Soziale Berufe als attraktive und flexible Karriereberufe stärken
  • Gleichstellungspolitische Standards in der digitalen Lebens- und Arbeitswelt
  • Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf stärken - eine gleichberechtigte Verteilung von Erwerbsarbeit - und unbezahlter Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern fördern
  • Gleichberechtigte Karrierechancen und Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen
  • Gleichberechtigte Beteiligung von Frauen in Parlamenten auf allen Ebenen
  • Gleichberechtigte Präsenz und Teilhabe von Frauen und Männern in Kultur und Wissenschaft
  • Der öffentliche Dienst des Bundes baut bei der Vereinbarkeit und gleichberechtigten Teilhabe an Führungspositionen seine Vorreiterrolle aus
  • Die Bundesregierung fördert die tatsächliche Gleichstellung querschnittlich und strukturell

Entgeltgleichheit

Gleiche oder gleichwertige Tätigkeiten sollen nach dem Willen der Bundesregierung gleich entlohnt werden. Damit wird auf das Gender Pay Gap angespielt, welches die Regierung - ohne Angabe einer Quelle - auf 20 Prozent taxiert (Bezugsjahr 2019). Das kann auch Auswirkungen auf zahnmedizinische Berufe haben; 2018 stellte der Verband Medizinischer Fachberufe als Ergebnis einer Online-Umfrage große Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen im Zahntechnikerhandwerk fest.

Bei Zahnmedizinischen Fachangestellten kann es mangels männlicher Angestellter eigentlich keine sinnvoll feststellbaren Lohnunterschiede geben. Allerdings scheinen die regionalen Unterschiede groß zu sein. Ob das im Widerspruch zum Ziel der Entgeltgleichheit steht, müsste die Bundesregierung klarstellen.

Einige der zur Erreichung dieses Ziels genannten Einzelmaßnahmen greifen erst ab Unternehmensgrößen von 45 (Brückenteilzeit) bzw. 200 (Entgelttransparenz) Mitarbeitern.

Soziale Berufe stärken

Mit einem Anteil weiblicher Beschäftigter von 77 Prozent im Juni 2018 war das Gesundheits- und Sozialwesen der Wirtschaftszweig mit den meisten Frauen.

Hier gehen die Berufsbezeichnungen etwas durcheinander: Mal ist die Rede vom Gesundheits- und Sozialwesen, mal dezidiert von Erzieher- und Pflegeberufen. Wen geplante Maßnahmen wie die höhere Vergütung von Ausbildung und Arbeit in sozialen Berufen konkret betreffen, lässt sich nur anhand künftiger Gesetzentwürfe feststellen.

Gleiche Teilhabe in der Demokratie

Wenigstens hier herrscht weitgehende Eindeutigkeit: Es soll dem rückläufigen Anteil von Frauen in Bundestag und Landtagen und in den Kommunen begegnet werden. Einzelne Bundesländer wie Brandenburg gehen hier bereits mit umstrittenen Paritätsgesetzen voran.

Allerdings werden solche Vorhaben sehr wahrscheinlich auch auf die Repräsentationsorgane der Selbstverwaltung und der Kammern ausstrahlen. Zwar kommen Frauen in den Gremien an, aber ob das dauerhaft ausreicht, oder der Legitimation von Gremien wie den Vertreterversammlungen der Kammern schadet, ist durchaus offen.

Gründerinnen und Unternehmerinnen unterstützen

Eine Maßnahme unter der Zielsetzung der wirtschaftlichen Sicherung für alle, die aus zahnmedizinischer Sicht aufhorchen lässt. Zwar erfolgte 2018 schon jede zweite Zahnarztpraxis durch eine Frau, allerdings deckt sich das nicht mit dem Anteil der Frauen in der gesamten Zahnmedizin.

Die konkreten Vorhaben stehen bislang lediglich im Koalitionsvertrag und harren daher noch der Gesetzgebung:

  • Um Gründungen aus der Beschäftigung zu erleichtern, prüfen wir die Einführung einer Gründerzeit ähnlich der Familienpflegezeit. (KoaV 42/1859 ff.)
  • Eltern in der unternehmerischen Gründungsphase wollen wir unterstützen (KoaV 42/1861 ff.)
  • Wir wollen vor allem auch Frauen den Weg in die Selbstständigkeit erleichtern. Unterstützungsmaßnahmen für Gründerinnen und Unternehmerinnen wollen wir weiterentwickeln und ausbauen sowie erfolgreiche Gründerinnen und Unternehmerinnen in ihrer Vorbildfunktion stärken. (KoaV 65/2977 ff.)

Fazit

Eine umfassende Gleichstellungspolitik, wie sie die Bundesregierung in ihrer Strategie skizziert, hätte weitreichende Auswirkungen auf Wirtschaft, Politik und Gesellschaft. Die sind schließlich auch beabsichtigt. Bislang handelt es sich in weiten Teilen aber nur um eine Ansammlung von Absichtserklärungen. Was die Große Koalition in dieser Legislaturperiode noch umzusetzen vermag, wird sich zeigen müssen. Schon in einem Jahr befinden wir uns im Bundestagswahlkampf, in wenigen Monaten wird die CDU ihre aufgeschobene Vorsitzendenwahl durchführen. Ob CDU und CSU dann Vorhaben umsetzen wollen, die federführend von sozialdemokratischen Ministern vorangetrieben wurden, kann zumindest als fraglich bezeichnet werden.

 

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