Ob Einzel- oder Gemeinschaftspraxis: Die Einstiegskosten für die Niederlassung als Zahnarzt sind zunächst hoch. Wie hoch, das bildet die folgende Tabelle ab:
Investitionen bei der zahnärztlichen Existenzgründung
Finanzierungsvolumen in Tsd. €
2015 | 2016 | 2017 | |
---|---|---|---|
Neugründung einer zahnärztlichen Einzelpraxis | 484 | 528 | 504 |
Übernahme einer zahnärztlichen Einzelpraxis | 326 | 342 | 367 |
Neugründung einer zahnärztlichen Berufsausübungsgemeinschaft | 330 | 339 | 412 |
Übernahme einer zahnärztlichen Berufsausübungsgemeinschaft | 292 | 318 | 342 |
Beitritt/Einstieg in eine/r zahnärztliche Berufsausübungsgemeinschaft | 310 | 238 | 263 |
Quelle: Daten & Fakten 2019 - Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Mit rund einer halben Million Euro schlägt die Neugründung einer Einzelpraxis erwartungsgemäß am stärksten zubuche. Der Betrag bleibt zwischen 2015 bis 2017 auf hohem Niveau konstant: Zwar ist er um 20.000 Euro gestiegen, das ist aber lediglich eine Steigerung von rund 4 Prozent.
Fast alle weiteren Investitionshöhen sind im gleichen Zeitraum deutlich stärker gestiegen: Für die Übernahme einer Einzelpraxis um mehr als 12 Prozent, für die Neugründung einer Berufsausübungsgemeinschaft sogar fast 25 Prozent und für die Übernahme einer Berufsausübungsgemeinschaft rund 17 Prozent.
Der Beitritt oder Einstieg in eine Berufsausübungsgemeinschaft ist nicht nur die erschwinglichste Form der Existenzgründung, sie ist auch um bemerkenswerte 15 Prozent günstiger geworden, das entspricht immerhin 47.000 Euro.
Titelbild: Markus Spiske on Unsplash