PAR-Richtlinie: Was du jetzt wissen musst

Advertorial

Am 1. Juli trat eine weitreichende Neuerung in der zahnmedizinischen Behandlung ein: Die neue Parodontitis-Richtlinie erlaubt die Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patientinnen und Patienten nach dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse.

Sie bietet neue Möglichkeiten für die Patientenansprache und -gewinnung, erfordert aber auch Anpassungen in Praxisorganisation und Führung.

Der Neuerung gingen jahrzehntelange Verhandlungen zwischen zahnärztlichen Fachgesellschaften voraus. Der letzte Schritt - eine Einigung zwischen Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung mit den Krankenkassen - wurde Anfang Mai erreicht. Nun steht Zahnärztinnen und Zahnärzten „ein umfangreiches Bündel an Instrumenten zur Verfügung, das endlich wieder dem aktuellen Stand der Wissenschaft entspricht“, wie dzw-Chefredakteur Oliver Pick kommentierte.

Volkskrankheit Parodontitis

Der Bedarf ist hoch: Laut der Fünften Deutschen Mundgesundheitsstudie gilt jeder zweite Erwachsene als behandlungsbedürftig. Zwölf Millionen leiden an einer schweren parodontalen Erkrankung. Die Volkskrankheit Parodontitis begünstigt nicht nur kardiovaskuläre Folgeerkrankungen wie Herzinfarkt, sondern erhöht offenbar auch das Demenzrisiko nennenswert.

Schulungen und Webinare

Die KZBV informiert in Form eines dreiteiligen Videoprojektes. Teil 1 informiert über die neue Behandlungsstrecke und ihre Entstehung sowie zentrale standespolitische und wissenschaftliche Hintergründe:

Teil 2 geht detailliert auf konkrete Abrechnungsmodalitäten ein.

Die Haranni Academie in Herne führt am 22. September von 10:00 - 16:00 Uhr ein Seminar zum Arbeiten in der Prophylaxe mit den neuen PAR-Richtlinien durch. Die Referentin Sandra Wooßmann erläutert. wie Abrechnungsleistungen und Leitlinien zusammengeführt werden und daraus ein tragfähiges Praxiskonzept entwickelt wird.

Therapie und Behandlungsstrecke

Mit der unterstützende Parodontitistherapie (UPT) wird nun die Präventivleistung PZR um eine therapeutische Leistung ergänzt. Die Behandlungsstrecke auf Grundlage der neuen PAR-Richtlinie orientiert sich dabei an den in diesem Jahr erschienen S3-Leitlinien zur Behandlung der Parodontitis Stage I – III. Für die Praxis bedeutet das, dass die wissenschaftlichen Grundlagen sich nicht mehr von den tatsächlichen Behandlungsprotokollen der GKV unterscheiden.

Eine der bedeutsamsten Neuerungen ist die Einführung der „sprechenden Zahnmedizin“ oder besser der „sprechenden Dentalhygiene“ und die Langzeittherapie der UPT–Systematik über zwei Jahre. Eine umfassende Einführung in das neue Behandlungskonzept bietet Sylvia Fresmann von der Deutsche Gesellschaft für DentalhygienikerInnen e.V. auf dzw.de.

Abrechnung: Die neuen Bema-Positionen

Durch die Änderung der PAR-Richtlinie zum 1. Juli 2021 haben neue Abrechnungspositionen wie ATG, AIT und MHU Einzug in den Bema gehalten und bestehende Leistungen wurden an die neue Richtlinie angepasst. PAR-Pläne mit Therapiebeginn ab 1.7.2021 werden also nach der neuen Versorgungsstrecke abgerechnet. Die Abrechnungsexpertinnen von ZMV+ erläutern die Neuerungen in einer Artikelserie auf dzw.de.

Und die Praxis-Software?

Die Praxisverwaltungssysteme müssen an die neue Richtlinie und die zusätzlichen Abrechnungspositionen angepasst werden. System-Hersteller und die KZBV haben sich auf eine vollständige Implementierung der PAR-Richtlinien bis zum 01.10.2021 geeinigt.

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