Finanzierung deiner Existenzgründung – So geht‘s

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Jede Existenzgründung ist mit Investitionen verbunden. Bei der Neugründung ist Geld für eventuelle Umbauten/Renovierungen der ausgesuchten Räume, die Praxisausstattung, den Aufbau des Materiallagers und etliches mehr zu bezahlen, bei der Praxisübernahme der Kaufpreis für die Praxis sowie gegebenenfalls für erforderliche Neu- und Ersatzinvestitionen und beim Einstieg in eine Kooperation der Kaufpreis für den Praxisanteil.

Kaum jemand hat das nötige „Kleingeld“, um die damit verbundenen Ausgaben aus eigener Tasche zu bestreiten. Daher stellt sich für die meisten an dieser Stelle die Frage nach der geeigneten Finanzierung. Wie du dabei vorgehst, beschreiben wir in diesem Artikel.

Schritt 1: Analyse der Ausgangssituation

Zur Analyse deiner Ausgangssituation beantwortest du dir zunächst die nachstehenden Fragen:

Wie viel Eigenkapital besitzt du, dass du in die Finanzierung deiner Existenzgründung einfließen lassen möchtest?

Wie viel Kapital benötigst du, um deine Existenzgründung zu finanzieren?

Dazu ist es hilfreich, einen detaillierten Investitionsplan aufzustellen, in dem alle Kosten bis zur Praxiseröffnung, aber auch alle weiteren laufenden monatlichen Kosten zusammengestellt werden, die zunächst noch nicht durch entsprechende Honorareinnahmen gedeckt werden. Ebenso müssen auch deine sonstigen monatlichen Belastungen wie Zahlungen an das Versorgungswerk, für Kranken- und Krankentagegeld-, (Risiko-)Lebens- und sonstige private Versicherungen, für andere vermögensbildende Maßnahmen sowie die Kosten deiner privaten Lebenshaltung in der Startphase finanziert werden. Daher gilt es, auch eine Aufstellung aller dafür erforderlichen Aufwendungen zu erstellen.

Bedenke dabei unbedingt alle mit deiner Investition verbundenen Nebenkosten. Je nach persönlicher Risikoneigung kannst du darüber hinaus einen zusätzlichen Aufschlag für Unvorhergesehenes oder zwischenzeitliche Preissteigerungen einkalkulieren.

Zeit und Geld sparen

Arbeitest du mit einer zahnärztlichen Abrechnungsgesellschaft zusammen, fällt die zeitliche Verwerfung – im Schnitt etwa 44 Tage – zwischen Leistungserbringung/Rechnungserstellung und Zahlungseingang bei allen privaten Honorareinnahmen weg. Denn du erhältst dann das Geld sofort ausgezahlt. Diese Beträge musst du in diesem Fall nicht finanzieren und reduzierst so das teure Kontokorrentvolumen.

Wie hoch ist deine monatliche Belastungsgrenze?

Hier ist die Frage zu beantworten, wie viel du für die laufenden Finanzierungskosten unter Berücksichtigung deiner sonstigen Belastungen aufwenden kannst.

Verschaffe dir daher einen Überblick darüber, was du monatlich an Honorarumsätzen erwirtschaften kannst. Betrachte dazu deine Honorarumsätze, die du als angestellte Zahnärztin oder angestellter Zahnarzt erzielt hast und wäge ab, in wie weit diese auch für den neuen Standort deiner Praxis möglich erscheinen. Welche Honorarumsätze traust du dir für den Start und später zu? Auf diese Weise kannst du abschätzen, wie hoch Zins- und Tilgungsleistungen in den jeweiligen Monaten ab Existenzgründung sein dürfen.

Welche Sicherheiten kannst du der Bank bieten?

Die finanzierende Bank möchte sich bei jeder Art der Darlehensvergabe absichern und wird daher Sicherheiten verlangen. Das können neben der Sicherungsabtretung der KZV-Forderungen, der wichtigsten Sicherheit bei der Finanzierung von zahnärztlichen Existenzgründungen, die durch einen Sicherungs- und Abtretungsvertrag zustande kommt, auch Realsicherheiten sein.

Du erhöhst das haftende Vermögen zu Lasten anderer Gläubiger, indem bestimmte Vermögensgegenstände für den Darlehensgeber reserviert werden. Das sind Grundpfandrechte, die im Grundbuch eingetragen werden und sich auf Grundstücke und Gebäude beziehen und Mobiliarpfandrechte an Wertpapieren, die in der Regel an den Geldgeber übergeben werden.

In Frage kommt auch die Sicherungsübereignung von Geräten, Fahrzeugen, Vorräten – dazu wird ein Sicherungs- und Abtretungsvertrag geschlossen, der die Übereignung regelt, dir aber die weitere Nutzung der sicherungsübereigneten Gegenstände einräumt. Bei Zahlungsverzug musst du das Gut zur Befriedung der Forderung an den Darlehensgeber herausgeben.

Möglich ist auch eine Gläubigersubstitution. Dazu zählen dieBürgschaft, bei der sich ein Bürge verpflichtet, für die Erfüllung deiner Verbindlichkeiten einzustehen und die Garantie, die gesetzlich nicht geregelt ist. Der Garant verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass der Gläubiger befriedigt wird.

Im Idealfall fertigst du bereits an dieser Stelle einen vollständigen Businessplan an und sicherst dir so die bestmögliche Verhandlungsposition mit den Banken.

Schritt 2: Formulierung deiner Ziele

Welche Kreditsumme möchtest du aufnehmen?

Welche Zinsbindung möchtest du vereinbaren?

In der aktuellen Niedrigzinsphase lohnt es sich, eine möglichst lange Zinsbindung zu wählen. Das gibt dir für den vereinbarten Zeitraum die Sicherheit, dass deine monatliche Belastung aus Zins- und Tilgung gleich und damit kalkulierbar bleibt.

Ergibt sich später eine noch günstigere Zinskonstellation, hast du die gesetzliche Möglichkeit der vorzeitigen Kündigung: Der Gesetzgeber ermöglicht grundsätzlich zehn Jahre nach Darlehensvollauszahlung mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten den kostenfreien Ausstieg aus deinem Darlehen.

Ist dir die Möglichkeit von Sondertilgungen wichtig?

Sondertilgungen führen dazu, dass du dein Darlehen schneller als geplant tilgen und somit schuldenfrei werden kannst.

Wie hoch soll die Monatsrate aus Zins- und Tilgungsleistungen sein?

Diese Frage solltest du in Abhängigkeit von deinem persönlichen Sicherheitsempfinden beantworten. Wichtig ist, dass du die Belastung als tragbar empfindest und ruhig und ohne Angst schlafen kannst.

Schritt 3: Eigentliche Finanzierungsplanung

Mit diesen Vorgaben kannst du in die Gespräche mit den Banken eintreten. Achte darauf, jeweils gleiche Anfragen zu stellen, damit du vergleichbare Angebote erhältst. Nenne allen Instituten

  • die gleiche Kreditsumme,
  • den gleichen Auszahlungsbetrag,
  • die gleiche Zinsbindung,
  • gleiche Monatsraten.

Gebe auch deine Vermögensverhältnisse und Einnahmen- und Ausgabenplanung jeweils gleich vor.

Lasse dir von den Bankberatern aufzeigen, welche Finanzierungsarten dir grundsätzlich zur Verfügung stehen und welche davon dir die jeweiligen Banken bieten. Eventuell kommen auch staatliche Förderprogramme in Frage, auf die du zugreifen kannst. Auch das beantworten dir die Bankberater.

Lass dir jeweils für jede Finanzierungsalternative ausweisen, wie hoch die Restschuld am Ende der Zinsfestschreibung ist, wie der Tilgungsverlauf aussieht und welche Gesamtkosten auf dich zukommen. Dann kannst du in Ruhe prüfen, ob deine Wünsche und eventuelle mündlichen Absprachen berücksichtigt wurden.

Schritt 4: Umsetzung und Kntrolle

Kontrolliere von Zeit zu Zeit, ob dein Finanzierungskonzept noch zu dir, der zwischenzeitlichen Entwicklung deiner Praxis und zu den Marktgegebenheiten passt. Bei Bedarf kannst du steuernd eingreifen.

Du hast Fragen zum Thema? Die Autoren unterstützen dich gern.

Holger Brettschneider

Holger Brettschneider

hbrettschneider@zaag.de

Holger Brettschneider ist seit 2014 Vorstand der ZA – Zahnärztliche Abrechnungsgesellschaft AG für die Bereiche Vertrieb und Marketing. Er beschäftigt sich dort auf Grund seines fundierten Finanzwisssens insbesondere mit strategischen Fragen und der Leitung von Großprojekten. Daneben ist er freiberuflich als Dozent bei der Frankfurt School of Finance & Management tätig und berät die Inhaber von erfolgreichen Zahnarztpraxen.


Dr. Susanne Woitzik

Dr. Susanne Woitzik

swoitzik@die-za.de

Dr. Susanne Woitzik ist seit 2009 Mitglied der Geschäftsleitung der ZA – Zahnärztliche Abrechnungsgenossenschaft eG. Die Expertin für betriebswirtschaftliche Praxisführung, Persönlichkeits- und Teamentwicklung ist seit 2018 akkreditierte Prozessberaterin in den Programmen unternehmensWert:Mensch (uWM/uWM plus) und seit 2020 auch autorisierte Beraterin der Offensive Mittelstand.